Rechtsprechung
   LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6189
LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15 (https://dejure.org/2017,6189)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.03.2017 - L 8 P 4/15 (https://dejure.org/2017,6189)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. März 2017 - L 8 P 4/15 (https://dejure.org/2017,6189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307, 317 f.; 128, 282, 306).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307, 317 f.; 128, 282, 306).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Eine Benachteiligung kann auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288, 302 f.; 99, 341, 357; 128, 138, 156).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Eine Benachteiligung kann auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288, 302 f.; 99, 341, 357; 128, 138, 156).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Eine Benachteiligung kann auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288, 302 f.; 99, 341, 357; 128, 138, 156).
  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Die Entscheidung, ob von einer unmittelbaren Zugänglichmachung der Prozessunterlagen abgesehen werden kann, obliegt grundsätzlich den Fachgerichten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2014, Az. 1 BvR 856/13, Rdnr. 12, zitt. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 AS 3162/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - unstatthafter Antrag auf

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Dies schließt eine Umdeutung aus (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, Az. L 13 AS 3162/14, Rdnr. 18, zitt. nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Entscheidung durch

    Denn für die Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung im Sinne des § 105 Abs. 2 Sätze 2 und 3, Abs. 3 SGG ist in jedem Fall - und also auch in dem Fall, dass der Antrag (wie hier) unstatthaft ist - das Sozialgericht zuständig, nicht hingegen das Landessozialgericht (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. März 2017, L 8 P 4/15, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 AS 3162/14, ZFSH/SGB 2014, 756 ff.).

    Schließlich kommt eine Umdeutung des klägerischen Hauptantrags auf Durchführung der mündlichen Verhandlung nach § 105 Abs. 2, 3 SGG in eine Berufungseinlegung nicht in Betracht (Hessisches LSG, Urteil vom 11. März 2017, L 8 P 4/15, a.a.O., das zur Begründung auf das Vorliegen einer zutreffenden Rechtsmittelbelehrung im Gerichtsbescheid - wie sie auch vorliegend gegeben ist - abstellt; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 AS 3162/14, a.a.O., das auf die unterschiedliche Zielrichtung des Antrags auf mündliche Verhandlung einerseits und Berufung andererseits sowie auf die verschiedene Zuständigkeit, über den Rechtsbehelf/das Rechtsmittel zu entscheiden, abstellt; s. zur Unmöglichkeit der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, B 1 KR 25/01 R, NZS 2004, 334 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2022 - L 3 AS 150/22

    Voraussetzungen der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Es muss für die Beteiligten mit Ablauf der einmonatigen Beschwerde- bzw. Antragsfrist feststehen, ob das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbehelf des Antrags auf mündliche Verhandlung zulässig eingelegt bzw. gestellt wurden und ob infolgedessen der Gerichtsbescheid ergangen ist oder als nicht ergangen gilt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - L 18 SO 139/20 NZB -, Rn. 16 ff., vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 11. März 2017 - L 8 P 4/15 -, Rn. 29, jeweils zitiert nach Juris).
  • SG Frankfurt/Oder, 12.02.2022 - S 17 AS 229/21
    Es muss für die Beteiligten mit Ablauf der einmonatigen Beschwerde- bzw. Antragsfrist feststehen, ob das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbehelf des Antrags auf mündliche Verhandlung zulässig eingelegt bzw. gestellt wurden und ob infolgedessen der Gerichtsbescheid ergangen ist oder als nicht ergangen gilt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - L 18 SO 139/20 NZB -, Rn. 16 ff., vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 11. März 2017 - L 8 P 4/15 -, Rn. 29, jeweils zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht